In einer aktuellen Sitzung hat das Bundeskabinett im Zuge der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, dass Gas- und Ölheizungen, die vor 1985 installiert wurden, in den kommenden zwei Jahren ausgetauscht werden müssen.
Die neue Regelung beinhaltet allerdings auch Ausnahmen: Heizkessel mit hohem Wirkungsgrad und Hausbesitzer, die seit 2002 in Gebäuden mit veralteten Anlagen wohnen, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Bislang galt die Austauschpflicht lediglich für Anlagen mit Baujahr älter als 1978.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, die neue EU-Gebäuderichtlinie einzuhalten und den Energieverbrauch in Wohngebäuden weiter zu reduzieren. Die Änderungen werden aller Voraussicht nach ab dem 1. Mai 2014 in Kraft treten.