Mit Handwerksleistungen Steuern sparen

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Für Privathaushalte gibt es seit Januar 2006 eine gute Möglichkeit, den Wohnraum zu modernisieren und dabei noch Steuern zu sparen.

Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten können steuersenkend geltend machen. Danach können pro Jahr bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten für Handwerker-Arbeitsleistungen berücksichtigt werden, also maximal 600 Euro. Dies betriff die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer.

Materialkosten sind in der Vergünstigung nicht enthalten. Deshalb sollten beide Posten in der Rechnung getrennt genannt werden.

Voraussetzungen für die Erlangung des Steuerbonus:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor.
  • Die Rechnung sollte den prozentualen Anteil der Arbeitsleistungen innerhalb der Gesamtleistung bzw. des Gesamtbetrages enthalten
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen worden sein
  • Die Leistungen müssen in der Wohnung/ im Haus des Auftraggebers erbracht worden sein. Werkstattleistungen, d.h. Leistungen innerhalb des Handwerksbetriebes werden nicht gefördert.
  • Der Steuerbonus bezieht sich also auf die Arbeitsleistungen in Höhe von bis zu 3000,- Euro im Jahr, dabei können bis max. 20 Prozent, d.h. 600 Euro berücksichtigt werden.

Haben Sie eine Handwerkerrechnung, in der die Arbeitsleistung zum Beispiel mit 1.500,- Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer(285 Euro) = 1.785,- Euro angegeben ist, so können davon 20 Prozent Steuerbonus beantragt werden. Das sind stolze 357,00 Euro.

So macht Modernisieren Spaß. Der Steuerbonus gilt übrigens auch bei Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten.

Sie haben Fragen dazu? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - das Bau Team Berne berät Sie gerne.