Urteil zu Immobilien-Denkmalschutz

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Wer eine denkmalgeschützte Immobilie besitzt, muss diese auch erhalten, selbst wenn die Erhaltung zu finanziellen Verlusten führt.

Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Urteil (AZ 1 BvR 2140/08) damit den Antrag auf Abriss einer denkmalgeschützten Schlosskapelle ab. Der Eigentümer hatte beklagt, dass die Erhaltungs- und Modernisierungskosten zu hoch seien.

Das Gericht beurteilte die Kosten jedoch als zumutbar und verwies darauf, dass der Eigentümer beim Kauf gewusst habe, dass die Immobilie unter Denkmalschutz steht.