Tipp für Bauherren: Gewährleistungsfrist nicht vergessen!

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Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre und beginnt mit der Bauabnahme. Wird innerhalb dieser Zeit ein Mangel am Haus festgestellt, muss ihn der dafür zuständige Bauunternehmer in Ordnung bringen. Folgende Dinge sind dabei zu beachten: Der Mangel muss schriftlich bei der jeweils verantwortlichen Firma gerügt und der Firma eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden.

Wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, muss der Hausbesitzer Schäden in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen. Klassische Mängel, die meist nicht auf Anhieb auffallen, sondern mitunter erst später Ärger machen, sind z.B. Feuchtigkeitsschäden.

Der Ratgeber "Gutachter hilft bei Mängeln!" kann hier http://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Gutachter.pdf kostenlos heruntergelanden werden.