Als Nachweis sind beim Finanzamt die Handwerkerrechnung mit extra ausgewiesenen Arbeitskosten und ein Überweisungsbeleg einzureichen.
Bis zu 6000€ für Renovierungsarbeiten können jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
Für den Höchstwert bekommt man einen Steuerbonus von 1200€ gutgeschrieben.
Pro Haushalt werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt – Materialkosten können nicht abgesetzt werden.
Zusätzlich können nach denselben Richtlinien handwerkliche Dienstleistungen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungen sind, abgesetzt werden, z.B. Renigungsarbeiten.
Als Nachweis sind beim Finanzamt die Handwerkerrechnung mit extra ausgewiesenen Arbeitskosten und ein Überweisungsbeleg einzureichen.
Quelle: Handwerkblatt.de