Tipp: Handwerker-Kosten in Steuererklärung angeben

· Tipps

Als Nachweis sind beim Finanzamt die Handwerkerrechnung mit extra ausgewiesenen Arbeitskosten und ein Überweisungsbeleg einzureichen.

Bis zu 6000€ für Renovierungsarbeiten können jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Für den Höchstwert bekommt man einen Steuerbonus von 1200€ gutgeschrieben.

Pro Haushalt werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt – Materialkosten können nicht abgesetzt werden.

Zusätzlich können nach denselben Richtlinien handwerkliche Dienstleistungen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungen sind, abgesetzt werden, z.B. Renigungsarbeiten.

Als Nachweis sind beim Finanzamt die Handwerkerrechnung mit extra ausgewiesenen Arbeitskosten und ein Überweisungsbeleg einzureichen.

Quelle: Handwerkblatt.de